Grenze vermessen Sachsen



Fachbegriffe der Vermessung, allgemeinverständlich erklärt vom Vermessungsbüro Scheffer aus Leipzig


öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind für die Katastervermessungen und Abmarkungen zuständig. Das heißt, dass sämtliche Aufgaben der Vermessung des Liegenschaftskatasters in Sachsen nur von einem in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt werden dürfen. Da Frau Sylvia Scheffer diese Qualifikation besitzt, dürfen sämtliche Vermessungen, die mit Grundstücken in Sachsen und Leipzig im Zusammenhang stehen, von Ihr durchgeführt werden.

Grenzwiederherstellung

Die Grenzwiederherstellung ist eine Katastervermessung die eine im Liegenschaftskataster festgelegte Grenze in die Örtlichkeit überträgt. Das bedeutet, dass eine bereits vorhandene, alte Grenze in der Örtlichkeit sichtbar gemacht wird. Eine Grenzwiederherstellung darf nur von einem in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt werden.

Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung ist eine Katastervermessung zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster. Das bedeutet, dass neue Flurstücke gebildet werden. Der Grenzfeststellung muss immer eine Grenzwiederherstellung vorausgehen. Eine Grenzfeststellung darf nur von einem in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt werden.

katastertechnische Gebäudeaufnahme

Laut § 6 Absatz 3 des SächsVermKatG ist ein Flurstückseigentümer dazu verpflichtet, sein neu errichtetes oder in den Außenmaßen wesentlich verändertes Gebäude einmessen zu lassen. Die katastertechnische Gebäudeaufnahme darf ausschließlich von einem in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden. Diese gesetzlichen Festlegung hat zum Ziel, dass die Unterlagen des Liegenschaftskatasters (und damit auch die "amtliche Flurkarte") aktuell gehalten werden.

Lageplan zum Bauantrag (amtlicher Lageplan)

Der Lageplan wird von uns nach § 9 DVOSächsBO vom 02.09.04, gefertigt. Dazu wird der Bestand wie z.B. Bäume, Gebäude, Leitungen, usw. nach Lage und Höhe aufgemessen und das geplante Bauvorhaben eingetragen. Die Abstandsflächen der Gebäude werden berechnet und in dem Lageplan zum Bauantrag dargestellt. Die Katasterinformationen (Grenzen) werden sachgerecht ermittelt und eingetragen.

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