Grenze vermessen Sachsen
Fachbegriffe der Vermessung, allgemeinverständlich erklärt vom Vermessungsbüro Scheffer aus Leipzig
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind für die Katastervermessungen und Abmarkungen zuständig.
Das heißt, dass sämtliche Aufgaben der Vermessung des Liegenschaftskatasters in Sachsen nur von einem
in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt werden dürfen.
Da Frau Sylvia Scheffer diese Qualifikation besitzt, dürfen sämtliche Vermessungen, die mit Grundstücken in
Sachsen und Leipzig im Zusammenhang stehen, von Ihr durchgeführt werden.
Grenzwiederherstellung
Die Grenzwiederherstellung ist eine Katastervermessung die eine im Liegenschaftskataster festgelegte Grenze in die Örtlichkeit
überträgt. Das bedeutet, dass eine bereits vorhandene, alte Grenze in der Örtlichkeit sichtbar gemacht wird.
Eine Grenzwiederherstellung darf nur von einem in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt werden.
Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung ist eine Katastervermessung zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster.
Das bedeutet, dass neue Flurstücke gebildet werden.
Der Grenzfeststellung muss immer eine Grenzwiederherstellung vorausgehen.
Eine Grenzfeststellung darf nur von einem in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt werden.
katastertechnische Gebäudeaufnahme
Laut § 6 Absatz 3 des SächsVermKatG ist ein Flurstückseigentümer dazu verpflichtet,
sein neu errichtetes oder in den Außenmaßen wesentlich verändertes Gebäude einmessen zu lassen.
Die katastertechnische Gebäudeaufnahme darf ausschließlich von einem in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
durchgeführt werden. Diese gesetzlichen Festlegung hat zum Ziel, dass die Unterlagen des
Liegenschaftskatasters (und damit auch die "amtliche Flurkarte") aktuell gehalten werden.
Lageplan zum Bauantrag (amtlicher Lageplan)
Der Lageplan wird von uns nach § 9 DVOSächsBO vom 02.09.04, gefertigt.
Dazu wird der Bestand wie z.B. Bäume, Gebäude, Leitungen, usw. nach Lage und Höhe
aufgemessen und das geplante Bauvorhaben eingetragen. Die Abstandsflächen der
Gebäude werden berechnet und in dem Lageplan zum Bauantrag dargestellt.
Die Katasterinformationen (Grenzen) werden sachgerecht ermittelt und eingetragen.